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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

  • 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Überschmiede, Inhaber Nick Putzmann (nachfolgend „Überschmiede“ genannt) und dem Kunden.
  • 1.2 Kunden können nur Unternehmen sein, d.h. jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
  • 1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
  • 1.4 Die Überschmiede ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Über die beabsichtigten Änderungen wird die Überschmiede den Kunden rechtzeitig per E-Mail oder postalisch informieren. Sofern seitens des Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung kein Widerspruch erfolgt, gelten die Änderungen der AGB als angenommen. Über das Widerspruchsrecht sowie über Rechtsfolgen des Fristablaufs wird die Überschmiede in der Benachrichtigung hinweisen.

2. Leistungserbringung durch die Überschmiede

  • 2.1 Die von der Überschmiede geschuldeten Leistungen werden mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbracht. Ein konkreter Erfolg wird jedoch von der Überschmiede nur dann geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wird.
  • 2.2 Art und Umfang der Vertragsleistungen können durch gesetzliche Vorgaben sowie Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Behörden beeinflusst werden. Zur Umsetzung solcher gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Entscheidungen ist die Überschmiede berechtigt, die Vertragsleistungen dementsprechend zu ändern.
  • 2.3 Die Überschmiede ist zudem berechtigt, Änderungen an den Vertragsleistungen vorzunehmen, die unerheblich bzw. handelsüblich sind oder die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Über die Änderungen der Vertragsleistungen wird die Überschmiede den Kunden rechtzeitig informieren.
  • 2.4 Die Überschmiede darf die Vertragsleistungen durch Dritte erbringen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • 3.1 Der Kunde hat die von der Überschmiede zu erbringenden Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.
  • 3.2 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle den jeweiligen Vertrag betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle den Vertrag betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Vertragszwecks jeweils notwendig sind.
  • 3.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Überschmiede aus diesem Grunde ihre Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der ggf. vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
  • 3.4 Der Kunde ist verpflichtet hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Inhalte in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen.

4. Garantie der Rechteinhaberschaft und Rechtskonformität, Freistellung durch Kunden

  • 4.1 Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich den der Überschmiede zur Verfügung gestellten Texten, Suchbegriffen (Keywords), Bildern und Fotos jeweils über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.
  • 4.2 Zudem garantiert der Kunde, dass durch die Verwendung der in Ziffer 4.1 genannten Inhalte durch die Überschmiede im Rahmen des Vertrags keine Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte, verletzt werden oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen wird.
  • 4.3 Der Kunde stellt die Überschmiede von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Kennzeichenrechtsverletzungen, die gegen die Überschmiede in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Kunden bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser der Überschmiede unverzüglich mitzuteilen. Die Überschmiede ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Kunden hat dieser vorab mit der Überschmiede abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die der Überschmiede durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

5. Laufzeit

  • 5.1 Unbefristete Vertragsverhältnisse können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
  • 5.2 Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr verlängern sich um jeweils ein Jahr, wenn diese nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
  • 5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  • 5.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

6. Haftung

  • 6.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Überschmiede oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • 6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Überschmiede nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • 6.3 Die Haftung der Überschmiede nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
  • 6.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Überschmiede.

7. Zahlung, Zahlungsbedingungen

  • 7.1 Alle von der Überschmiede angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 7.2 Die an die Überschmiede zu zahlende Vergütung ist 10 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Überschmiede.
  • 7.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50 % bei Vertragsabschluss und im Übrigen bei Abschluss der vereinbarten Leistungen, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss fällig.
  • 7.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • 7.5 Die Überschmiede ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn der Überschmiede nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Überschmiede durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
  • 7.6 Forderungen gegenüber der Überschmiede können nur mit Zustimmung der Überschmiede an Dritte abgetreten werden. Die Vorschrift des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

8. Referenzangabe

  • 8.1 Die Überschmiede darf die vertraglichen Leistungen, insbesondere alle Arbeitsergebnisse, als Referenz zum Zweck der Eigenwerbung veröffentlichen.

9. Rechtswahl, Schriftform

  • 9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrecht.
  • 9.2 Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

Teil 2: Zusätzliche Bestimmungen – Websiteerstellung

10. Anwendungsbereich

  • 10.1 Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde die Überschmiede mit der Erstellung einer Website (nachfolgend „Software“ genannt) beauftragt hat.

11. Leistungen der Überschmiede

  • 11.1 Die Überschmiede verpflichtet sich dazu, die Software so zu programmieren, dass die Website und die dazugehörigen Unterseiten ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Websites mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang entspricht.
  • 11.2 Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. Die Überschmiede wird dem Kunden innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben.
  • 11.3 Die Überschmiede wird dem Kunden die fertig gestellte Software der Website auf einem geeigneten, vom Kunden freigegebenen Datenträger übergeben und betriebsbereit auf den vereinbarten Servern installieren.
  • 11.4 Die Übergabe des Quellcodes, eines Bedienerhandbuchs oder einer Entwicklungsdokumentation der Software ist von der Überschmiede nicht geschuldet.

12. Abnahme

  • 12.1 Nach vollständiger Übergabe und Installation der Software wird eine einwöchige Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Software und ihrer Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.
  • 12.2 Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler der Software der Überschmiede schriftlich anzeigen. Die Überschmiede steht dem Kunden auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Software unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.
  • 12.3 Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler der Überschmiede schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.
  • 12.4 Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Überschmiede keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Kunde eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Software in vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Abnahme).

13. Nutzungsrechte und Namensnennung

  • 13.1 Die Überschmiede räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von der Überschmiede für den Kunden erstellte Software in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Software ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von der Überschmiede geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht), nicht jedoch das Recht auf Unterlizenzierung. Soweit die Software Open Source-Bestandteile, Templates oder Software-Module von Dritten enthält, erfolgt die Rechteübertragung hinsichtlich dieser Bestandteile im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Lizenz.
  • 13.2 Der Kunde wird die Überschmiede im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.

14. Gewährleistung

  • 14.1 Die Überschmiede gewährleistet, dass die erstellte Vertragssoftware vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
  • 14.2 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme im Sinne von Ziffer 3.4 dieser AGB.

Teil 3: Zusätzliche Bestimmungen – SEO

15. Anwendungsbereich

  • 15.1 Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde die Überschmiede mit der Durchführung von Suchmaschinenoptimierung (SEO) beauftragt hat.

16. Leistungen der Überschmiede

  • 16.1 Die Überschmiede überarbeitet die vertragsgegenständlichen Websites mit dem Ziel, die Platzierung in den organischen Suchergebnissen von Suchmaschinen zu verbessern.
  • 16.2 Dem Kunden ist bekannt, dass SEO einem ständigen Wandel unterliegt. Der Erfolg von SEO hängt von zum Teil nicht vorhersehbaren Änderungen der Suchmaschinenalgorithmen und Maßnahmen Dritter ab, die ebenfalls SEO betreiben. Die Parteien sind sich daher einig, dass das Erreichen eines bestimmten Erfolges nicht geschuldet ist.

17. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • 17.1 Dem Kunden obliegt es die von der Überschmiede empfohlenen und ggf. installierten Webanalyse-Tools rechts- und insbesondere datenschutzkonform einzusetzen bzw. deren rechtskonformen Einsatz sicherzustellen. Der Kunde hat sich daher eigenständig und fortlaufend über die rechtlichen Anforderungen zu informieren und diese umzusetzen. Insoweit von der Überschmiede gegebene Hinweise haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
  • 17.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Überschmiede auf der Website des Kunden veröffentlichten Inhalte zu prüfen, insbesondere ob die Inhalte gegen geltendes Rechte oder Rechte Dritter verstoßen. Stellt der Kunde hierbei Verstoße fest oder bestehen zumindest Bedenken, hat er die Überschmiede unverzüglich darauf hinzuweisen.